Infos

Sprechzeiten

Wir stehen Ihnen persönlich zur Terminvereinbarung in der Praxis zur Verfügung

Montag – Donnerstag
8:00 – 18:00 Uhr

Freitag
8:00 – 13:00 Uhr
* ab 13:00 Uhr Termine nach Vereinbarung

Selbstverständlich können Sie jederzeit gerne einen Termin telefonisch mit uns vereinbaren. So vermeiden Sie längere Wartezeiten. Sie erreichen uns unter:

039204 – 92 52 16

Patienteninformation

Wie bekomme ich ein Rezept?

Die Ausstellung einer Heilmittelverordnung für Sprech-, Sprach-, Stimm- oder Schlucktherapie obliegt Ihrem Haus- oder Facharzt.

– Allgemeinmediziner
– HNO- Ärzte
– Phoniater
– Kinderärzte
– Kinder- und Jugendpsychiater
– Kieferorthopäden/ Zahnärzte
– Neurologen

Wie lange ist das Rezept gültig?

Nachdem Ihnen ein Rezept (Heilmittelverordnung) vom zuständigen Arzt ausgestellt wurde, muss die Behandlung spätestens nach 14 Tagen ab Ausstellungsdatum der Heilmittelverordnung erfolgen.

Was kann verordnet werden?

Der Arzt hat die Möglichkeit, je nach Störungsbild und Einschätzung, Therapien von 30 min., 45 min. oder 60 min. zu verordnen. Meist findet die Therapie 1 – 2 Mal wöchentlich statt. Die Therapie kann auf ärztlicher Verordnung hin auch als Hausbesuch erfolgen.

Wer muss zuzahlen?

Von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Erwachsene tragen einen Eigenanteil von 10 % der Behandlungskosten sowie 10 € Verordnungsgebühr. Bei Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung übernimmt die Kosten die Krankenkasse.

Ärzteinformation

Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Verordnung von
Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schlucktherapien.

“Der Heilmittelkatalog der Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie”

IS Diagnosegruppe

  • ST1 Organisch bedingte Erkrankungen der Stimme
  • ST2 Funktionell bedingte Erkrankungen der Stimme
  • ST3 Psychogene Erkrankungen der Stimme, Aphonie
  • ST4 Psychogene Erkrankungen der Stimme, Dysphonie
  • SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung
  • SP2 Störungen der auditiven Wahrnehmung
  • SP3 Störungen der Artikulation, Dyslalie
  • SP4 Störungen der Sprache bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit
  • SP5 Störungen der Sprache nach Abschluß der Sprachentwicklung, Aphasien/ Dysphasien
  • SP6 Störungen der Sprechmotorik, Dysarthrie/ Dysarthrophonie/ Sprechapraxie
  • RE1 Störungen des Redeflusses, Stottern
  • RE2 Störungen des Redeflusses, Poltern
  • SF Störungen der Stimm- und Sprechfunktion, Rhinophonie
  • SC1 Krankhafte Störungen des Schluckaktes
  • SC2 Schädigungen im Kopf-Hals-Bereich